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Sicherheit und UVV

Staplerprüfung in Österreich

In Österreich ist die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) die maßgebliche rechtliche Grundlage für wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln. Für die erfassten kraftbetriebenen Arbeitsmittel zum Heben von Lasten gilt grundsätzlich: mindestens einmal in jedem Kalenderjahr, wobei zwischen zwei Prüfungen höchstens 15 Monate liegen dürfen.

ÖNORMEN können als technische Grundlage und anerkannte Regel der Technik herangezogen werden, sind aber nicht automatisch selbst das Gesetz. Für Stapler kann die ÖNORM M 9801 in der Praxis eine Rolle spielen; die gesetzlichen Pflichten ergeben sich jedoch aus den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften.

Die Prüfung muss von einer dafür geeigneten und qualifizierten Person durchgeführt werden. Umfang und zusätzliche Prüfungen hängen unter anderem von Bauart, Einsatz und außergewöhnlichen Ereignissen ab.

Teil nicht identifizierbar? Zwei Fotos genügen – das Typenschild und das defekte Teil. Unser technischer Service findet das passende Ersatzteil.

Häufige Fragen

Grundsätzlich mindestens einmal pro Kalenderjahr; der Abstand darf bei den entsprechenden Arbeitsmitteln höchstens 15 Monate betragen.

Nein. Sie ist eine technische Norm. Die rechtlichen Pflichten ergeben sich vor allem aus der AM-VO und weiteren Arbeitsschutzvorschriften.

Eine Person, die die dafür vorgeschriebenen fachlichen Voraussetzungen erfüllt.