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Sicherheit und UVV

Jährliche Staplerprüfung in Deutschland

Für Gabelstapler und andere erfasste Flurförderzeuge verlangt die DGUV Vorschrift 68 wiederkehrende Prüfungen in Abständen von längstens einem Jahr. Zusätzlich gilt die Betriebssicherheitsverordnung: Der Arbeitgeber muss Prüfungen und Fristen anhand der Gefährdungsbeurteilung organisieren und geeignete, zur Prüfung befähigte Personen einsetzen.

Geprüft werden sicherheitsrelevante Bauteile und Funktionen, beispielsweise Bremsen, Lenkung, Gabeln, Mast, Ketten, Schutzeinrichtungen und Warnsysteme. Umfang und Prüfmethode richten sich nach Fahrzeug und einschlägigen Prüfgrundlagen.

Prüfergebnisse müssen dokumentiert werden. Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind Aufzeichnungen bei wiederkehrenden Prüfungen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Längere betriebliche Aufbewahrungsfristen sind möglich. FEM-Leitlinien können technische Orientierung geben, sind aber keine europäische Richtlinie und ersetzen nicht die gesetzlichen Anforderungen.

Teil nicht identifizierbar? Zwei Fotos genügen – das Typenschild und das defekte Teil. Unser technischer Service findet das passende Ersatzteil.

Häufige Fragen

Eine Person, die die jeweils erforderliche Qualifikation und Erfahrung besitzt und die rechtlichen Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person erfüllt.

Für die von DGUV Vorschrift 68 erfassten Flurförderzeuge in Abständen von längstens einem Jahr; zusätzliche oder kürzere Prüfintervalle können sich aus Einsatz und Gefährdungsbeurteilung ergeben.

Das Fahrzeug darf nur weiterbetrieben werden, wenn der sichere Zustand gewährleistet ist. Sicherheitsrelevante Mängel müssen vor weiterer Nutzung behoben werden.